Blitzschutzprüfung: Fristen, Ablauf und was im Prüfprotokoll stehen muss
Eine Blitzschutzanlage altert unsichtbar. Sie hängt außen am Gebäude, steckt zur Hälfte im Boden und macht jahrelang nichts, woran man etwas merken würde. Genau deshalb schreibt die Norm wiederkehrende Prüfungen vor. Wer sie versäumt, hat im Schadensfall ein Problem mit der Versicherung, und bei Gewerbeobjekten auch mit der Berufsgenossenschaft.
Was dabei geprüft wird und in welchen Abständen, steht in DIN EN 62305-3. Hier der praktische Überblick.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Intervalle hängen an der Blitzschutzklasse des Gebäudes, nicht am Alter der Anlage. Unterschieden werden zwei Prüftiefen: die reine Sichtprüfung und die umfassende Prüfung mit Messung.
| Blitzschutzklasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung |
|---|---|---|
| Klasse I und II | jährlich | alle 2 Jahre |
| Klasse III und IV | alle 2 Jahre | alle 4 Jahre |
| Kritische Anlagen, etwa explosionsgefährdete Bereiche | jährlich | jährlich |
Für ein normales Wohnhaus mit Klasse III bedeutet das: alle vier Jahre eine richtige Prüfung. Für eine Produktionshalle mit Klasse II sind es zwei Jahre. Und bei einem Betrieb mit Gefahrstofflager wird jährlich gemessen.
Zusätzlich gibt es Anlässe, die unabhängig vom Kalender eine Prüfung auslösen: nach einem bekannten Blitzeinschlag, nach Arbeiten am Dach, nach einer Fassadensanierung und nach dem Aufbau einer PV-Anlage. Jedes Mal, wenn jemand am Dach war, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Leitung gelöst oder ein Halter abgerissen wurde.
Was bei der Prüfung tatsächlich gemacht wird
Eine umfassende Prüfung besteht aus drei Teilen, und keiner davon lässt sich vom Boden aus erledigen.
Sichtprüfung. Der Prüfer geht die gesamte Anlage ab: Fangeinrichtung auf dem Dach, alle Ableitungen an der Fassade, sämtliche Klemmen und Verbinder, die Trennstellen und die Anschlussfahnen der Erdung. Gesucht wird nach Korrosion, gelösten Verbindungen, mechanischen Beschädigungen und nach allem, was seit der letzten Prüfung neu aufs Dach gekommen ist und nicht angebunden wurde.
Messung. Gemessen wird der Erdungswiderstand der gesamten Anlage und die Durchgängigkeit der Verbindungen. Der Erdungswiderstand ist die zentrale Zahl: Er zeigt, ob der Blitzstrom im Ernstfall überhaupt in den Boden abfließen kann. Er verändert sich über die Jahre, weil Erder korrodieren und sich der Bodenzustand ändert.
Prüfung des inneren Blitzschutzes. Kontrolliert werden die Überspannungsableiter im Zählerschrank und in den Unterverteilungen. Die meisten Geräte haben ein Sichtfenster, das den Zustand anzeigt. Steht es auf Rot, hat der Ableiter gearbeitet und muss getauscht werden. Er sieht dann noch unversehrt aus, schützt aber nicht mehr. Ebenfalls geprüft wird der Potentialausgleich, also ob Wasser, Gas, Heizung, Antenne und Datenleitungen angebunden sind.
Die typischen Befunde
Nach vielen Prüfungen an Bestandsanlagen wiederholen sich dieselben Punkte:
- Korrodierte Anschlussfahnen. Der Übergang vom Erdreich zur Luft ist die Stelle, an der Metall am schnellsten leidet. Verzinkter Stahl hält dort selten länger als zwanzig Jahre. Edelstahl V4A ist der Werkstoff, der dort hingehört.
- Neue Dachaufbauten ohne Anbindung. Klimagerät, Satellitenschüssel, Dachfenster mit Metallrahmen, Solarthermie. Alles nachträglich montiert, nichts eingebunden.
- PV-Anlage neben statt im Blitzschutzkonzept. Die Module liegen zu nah an der Fangeinrichtung, der Trennungsabstand ist nicht eingehalten und es gibt auch keinen direkten Anschluss.
- Festsitzende Trennstellen. Die Trennstelle muss sich zum Messen öffnen lassen. Nach Jahren im Wetter ist sie oft fest.
- Zu hoher Erdungswiderstand. Meist ein einzelner alter Tiefenerder statt eines Ringerders, dazu trockener Boden.
- Verbrauchte Überspannungsableiter. Sichtfenster auf Rot, oft seit Jahren, ohne dass es jemandem aufgefallen ist.
Was im Prüfprotokoll stehen muss
Das Protokoll ist der eigentliche Wert der Prüfung. Es ist das Dokument, das du der Versicherung, der Berufsgenossenschaft oder einem Käufer vorlegst. Ein Zettel mit „geprüft, in Ordnung" reicht dafür nicht.
Hineingehören:
- Gebäude, Auftraggeber, Prüfdatum und Name des Prüfers
- Angewandte Norm und die Blitzschutzklasse der Anlage
- Art der Prüfung: Sichtprüfung oder umfassende Prüfung
- Gemessene Werte, insbesondere der Erdungswiderstand, mit Angabe des Messgeräts
- Alle festgestellten Mängel, einzeln und mit Ortsangabe
- Eine Bewertung, wie dringend jeder Mangel ist
- Empfohlene Maßnahmen und der Termin der nächsten Prüfung
- Unterschrift
Fotos der Mängel sind keine Pflicht, machen das Protokoll aber deutlich brauchbarer. Wer in zwei Jahren wieder prüft, sieht sofort, ob sich etwas verändert hat.
Wer darf prüfen?
Prüfen darf eine Blitzschutzfachkraft, also jemand mit einschlägiger Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der aktuellen Normen. Ein Elektriker ohne Blitzschutzqualifikation ist dafür nicht automatisch geeignet, und der Dachdecker, der das Dach neu gedeckt hat, ist es ebenfalls nicht.
Wichtig für Bestandsanlagen: Es spielt keine Rolle, wer die Anlage ursprünglich gebaut hat. Du kannst den Prüfer frei wählen, und du bist auch nicht an die Firma gebunden, die zuletzt geprüft hat.
Was passiert, wenn nicht geprüft wird?
Bei einem privaten Wohnhaus passiert erst einmal nichts. Unangenehm wird es im Schadensfall: Wenn die Gebäudeversicherung eine funktionsfähige Blitzschutzanlage voraussetzt und du keinen Nachweis über die letzte Prüfung hast, kann sie die Leistung kürzen. Ob sie es tut, hängt vom Vertrag ab.
Bei gewerblich genutzten Gebäuden ist die Lage klarer. Dort ist die Blitzschutzanlage Teil der elektrischen Anlage im Sinne der DGUV Vorschrift 3, und der Unternehmer trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand. Fehlende Prüfnachweise sind ein Thema bei jeder Begehung.
Kurz zusammengefasst
Für ein Wohnhaus der Blitzschutzklasse III steht alle vier Jahre eine umfassende Prüfung an, dazwischen alle zwei Jahre eine Sichtprüfung. Nach Dacharbeiten und nach dem Bau einer PV-Anlage lohnt sich eine Prüfung unabhängig vom Intervall. Entscheidend ist am Ende nicht die Prüfung selbst, sondern das Protokoll mit den gemessenen Werten und einer ehrlichen Mängelliste.
Wir prüfen Blitzschutzanlagen im Raum Nürnberg unabhängig davon, wer sie gebaut hat, und beheben festgestellte Mängel auf Wunsch direkt. Mehr dazu auf unserer Seite zu Prüfungen und Messungen, oder ruf an: 0911 / 931 696 49.
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