Blitzschutz

Ist Blitzschutz Pflicht? Wann die Bauordnung ihn verlangt und wann du selbst entscheidest

· Elektro iCheck

Für ein normales Einfamilienhaus gibt es in Deutschland keine Pflicht, einen Blitzableiter zu installieren. Das überrascht viele, weil sich hartnäckig das Gegenteil hält. Bei bestimmten Gebäuden sieht es dagegen anders aus, und beim Überspannungsschutz gilt seit einigen Jahren ohnehin eine eigene Regel.

Weil an dieser Frage regelmäßig Missverständnisse hängen, hier die Rechtslage in klaren Schritten.


Was die Bauordnung sagt

Die Grundlage steht in der Musterbauordnung, die von den Ländern übernommen wird. Der entscheidende Satz lautet sinngemäß: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. In Bayern findet sich diese Formulierung in der Bayerischen Bauordnung wieder.

Das ist bewusst offen gehalten. Es steht keine Liste von Gebäudetypen im Gesetz, sondern ein Prüfmaßstab mit drei Merkmalen.

Lage. Ein freistehendes Haus auf einer Anhöhe, am Ortsrand oder als höchstes Gebäude weit und breit ist stärker gefährdet als ein Reihenhaus zwischen anderen Häusern. Auch hohe Bäume in unmittelbarer Nähe spielen eine Rolle, allerdings anders als viele denken: Sie schützen nicht, sie leiten den Einschlag im Zweifel über das Erdreich weiter.

Bauart. Eine weiche Bedachung, also Reet oder Stroh, ist der klassische Fall. Ebenso Gebäude mit besonderer Höhe oder großer Ausdehnung.

Nutzung. Hier liegt in der Praxis das Hauptgewicht. Gemeint sind Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten oder in denen ein Brand besonders schwere Folgen hätte.

Für welche Gebäude in der Praxis eine Pflicht besteht

Aus dieser Regel und den ergänzenden Sonderbauvorschriften ergibt sich eine ziemlich verlässliche Aufzählung:

  • Versammlungsstätten ab einer bestimmten Personenzahl
  • Schulen, Kindergärten und Hochschulen
  • Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Gebäude, in denen Menschen sich nicht selbst retten können
  • Hochhäuser und Gebäude ab bestimmten Höhen
  • Verkaufsstätten und größere Beherbergungsbetriebe
  • Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen, Tankanlagen und Gefahrstofflager
  • Gebäude mit weicher Bedachung
  • Denkmalgeschützte Bauten, oft über Auflagen der Denkmalbehörde
  • Kirchen und Türme

Wenn dein Gebäude in eine dieser Gruppen fällt, ist die Frage nicht mehr, ob, sondern nur noch nach welcher Blitzschutzklasse. Das ermittelt eine Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2.

Bei Gewerbebetrieben kommt ein zweiter Weg dazu. Auch wenn die Bauordnung keinen Blitzschutz verlangt, kann der Versicherer ihn zur Vertragsbedingung machen, gerade bei Produktion, Lager und Serverräumen. Dann ist es faktisch Pflicht, nur eben zivilrechtlich statt öffentlich-rechtlich.

Der Sonderfall Überspannungsschutz

Beim inneren Blitzschutz ist die Lage eindeutiger, und genau das wird oft verwechselt.

Die Norm DIN VDE 0100-443 verlangt in Neubauten einen Überspannungsschutz. Sie wurde 2016 veröffentlicht, die Übergangsfrist endete im Dezember 2018. Seitdem gilt: Bei einem Neubau gehört der Überspannungsschutz zur normgerechten Elektroinstallation. Dasselbe greift, wenn an einer bestehenden Anlage wesentliche Änderungen vorgenommen werden, etwa beim Tausch des Zählerschranks.

Der Unterschied zum äußeren Blitzschutz ist wichtig: Für den Blitzableiter auf dem Dach entscheidet die Bauordnung, für den Überspannungsschutz im Zählerschrank die anerkannten Regeln der Technik. Ein Elektriker, der heute einen Neubau ohne Überspannungsschutz übergibt, liefert keine normgerechte Anlage.

Für Bestandsgebäude besteht keine Nachrüstpflicht. Sinnvoll ist die Nachrüstung trotzdem fast immer, weil dort das meiste Geld hängt: Wechselrichter, Wärmepumpe, Wallbox, Netzwerktechnik.

Wenn keine Pflicht besteht: was dann?

Beim gewöhnlichen Wohnhaus entscheidest du selbst. Drei Punkte helfen bei der Einschätzung.

Schau dir die Lage ehrlich an. Steht dein Haus höher als die Nachbarhäuser, frei am Ortsrand, auf einer Kuppe? Dann ist das Risiko deutlich größer als in geschlossener Bebauung.

Lies deine Gebäudeversicherung. Das ist der Punkt, den fast niemand macht und der am meisten bringt. Manche Verträge setzen bei bestimmten Gebäuden eine funktionsfähige Blitzschutzanlage voraus. Andere gewähren einen Nachlass. Wieder andere schließen Überspannungsschäden ohne installierten Schutz aus. Das steht in den Bedingungen, nicht im Angebot.

Rechne den Ersatzwert der Technik zusammen. In einem Haus von 1985 hing an der Elektrik ein Fernseher und eine Waschmaschine. In einem Haus von heute hängen dort PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox, Steuerungen und ein Netzwerk. Der äußere Blitzschutz schützt das Gebäude, der innere schützt genau diese Geräte, und er kostet einen Bruchteil.

Ein verbreiteter Irrtum

„Ein Blitzableiter zieht Blitze an." Das stimmt nicht. Eine Fangeinrichtung verändert die Wahrscheinlichkeit eines Einschlags nicht nennenswert. Sie legt nur fest, wo der Blitz einschlägt, wenn er einschlägt, und auf welchem Weg er in den Boden abfließt. Ohne Blitzschutz sucht sich der Strom seinen eigenen Weg, und der führt dann durch Mauerwerk, Dachstuhl oder die Elektroinstallation.

Der zweite Irrtum betrifft die Reihenfolge. Viele denken, ohne Blitzableiter brauche man auch keinen Überspannungsschutz. Es ist umgekehrt: Überspannungsschäden entstehen weit überwiegend ohne direkten Treffer. Der innere Schutz ist der, der öfter gebraucht wird.

Kurz zusammengefasst

Für Einfamilienhäuser besteht keine allgemeine Blitzschutzpflicht. Pflicht wird es bei Gebäuden, bei denen Lage, Bauart oder Nutzung ein erhöhtes Risiko begründen, also bei Schulen, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Hochhäusern, weicher Bedachung und explosionsgefährdeten Bereichen. Der Überspannungsschutz folgt einer eigenen Regel und ist im Neubau seit Dezember 2018 Standard.

Ob dein Gebäude unter die Pflicht fällt, klärt eine Risikoanalyse. Wir machen das für Bauherren und Betriebe im Raum Nürnberg und sagen dir auch, wenn du keinen Blitzschutz brauchst. Mehr auf unserer Seite zu Blitzschutz in Nürnberg oder telefonisch unter 0911 / 931 696 49.

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